Beglaubigte Übersetzungen der Urkunden | ||
Beglaubigte Übersetzungen
Übersetzungen offizieller Dokumente, die für eine Behörde oder ein Bildungsinstitut bestimmt sind, müssen beglaubigt sein. Wenn die Dokumente im Ausland benötigt werden, müssen sie zusätzlich notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein. Wir kümmern uns um die Übersetzung und das Beglaubigungsverfahren und erleichtern Ihnen so den Umgang mit Behörden. Diese Dienstleistung ist gratis, Sie bezahlen lediglich die Fremdkosten (Notar und Apostille).
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